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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGBB) des Unternehmen


Allgemeines
Das Unternehmen Fabian Bendlin, Dominikusstraße 15, 86825 Bad Wörishofen (im Folgenden „Pilot“) führt

Gleitschirm-Tandemflüge (im Folgenden „Flüge“) durch. Es gelten die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäfts-
und Beförderungsbedingungen (im Folgenden „AGBB“). Die AGBB des Piloten werden durch das Absenden einer

Terminbuchung oder Ticketbestellung (schriftlich oder mündlich) direkt beim Pilot oder durch ein vermittelndes
Unternehmen, sowie bei Antritt eines Fluges anerkannt.
Vertragsschluss / Terminvereinbarung

Termine für Flüge werden durch den Pilot selbst oder ein vermittelndes Unternehmen mit dem Passagier bzw. Be-
steller vereinbart und in Abhängigkeit von geeigneten Flugwetterbedingungen durchgeführt. Die Art der Terminab-
stimmung wird nach Einzelfall vereinbart. Die Terminbuchung wird schriftlich oder mündlich bestätigt. Wir weisen

ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn dies
die Witterungsverhältnisse oder andere Faktoren nicht zulassen.
Zahlungsbedingungen
Der Besteller verpflichtet sich durch seine schriftliche oder mündliche Buchung zur Bezahlung des vereinbarten
Preises. Der Flugpreis, zuzüglich möglicher Zusatzleistungen, wird bei Antritt des Fluges beim Pilot fällig, sofern
der Passagier zum vereinbarten Termin kein gültiges Ticket oder keinen gültigen Gutschein vorweisen kann. Es

werden neben der Möglichkeit der Barzahlung, auch bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten angeboten. Bei Termin-
buchung über ein Vermittlungsunternehmen gelten dessen Zahlungsbedingungen.

Nutzung der Bergbahnen
Die Beförderungsbedingungen der Bergbahnen sind zu beachten. Die Kosten für Bergbahnfahrten und Ähnliches

sind im Flugpreis nicht inbegriffen, sofern hierzu nichts anderes vereinbart wurde. Ansprüche auf etwaige Inklusiv-
leistungen einer Buchung gehen immer mit der Erbringung der eigentlichen Leistung (Flug) einher. Somit trägt der

Passagier die Kosten für in Anspruch genommene Leistungen grundsätzlich selbst, wenn der vereinbarte Flug
abgesagt werden muss (z.B. wetterbedingt; rechtlich bedingt).
Stornierung / Terminabsage
1) Stornierung/Absage durch den Passagier: Terminabsagen müssen rechtzeitig und in Schriftform (per Email oder
Textnachricht) beim Pilot eingehen. Dabei gelten die folgenden Fristen und Gebühren: > 3 Tage vor Flugtermin =

keine Gebühr, < 3 Tage bis 24 Stunden = 50€ pro Tandemflug; < 24 Stunden = 100% Buchungswert. Der Bu-
chungswert wird auch dann fällig, wenn die Stornierung nicht fristgerecht eingeht, der Teilnehmer nicht zum ver-
einbarten Flugtermin erscheint (No-Show) oder aufgrund von Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen (z. B.

körperliche Eignung) von der Teilnahme ausgeschlossen wurde. Verspätungen zum Flugtermin von mehr als 30
Minuten gelten als Nichterscheinen (No-Show). Tickets / Gutscheine verlieren in diesen Fällen ihre Gültigkeit.
2) Stornierung/Absage durch den Pilot: Bei witterungsbedingter, technisch- oder rechtlich bedingter Absage, oder
bei Absage aus Gründen höherer Gewalt, wird der Flugpreis nicht fällig. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit oder

werden als Wertgutschein erstattet. Tickets / Terminbuchungen werden nach Absprache mit dem Passagier um-
gebucht (Ersatztermin) oder rückerstattet (Geld / Wertgutschein). Es fallen keine Gebühren an. Es besteht kein

Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen (z.B. Anrei-
se; Unterkunft), bei Terminverschiebung oder Ausfall.

Covid-19-Bestimmungen
Der Passagier versichert am Flugtermin 1) einen gültigen 2G-Nachweis (Genesung oder vollständige Impfung)
vorzuweisen; 2) frei von Corona-/Erkältungssymptomen und Fieber jeglicher Schwere zu sein; 3) dass innerhalb

der letzten 14 Tage wissentlich kein Kontakt zu an Covid-19 erkrankten Personen bestand; 4) keiner Quarantäne-
maßnahme zu unterliegen; 5) vor Ort geltenden Hygiene-/Schutzmaßnahmen zu befolgen (z.B. Masken-/Hand-
schuhpflicht). Abweichende Vorschriften zu diesem Absatz sind möglich. Grundsätzlich gilt die aktuelle Rechtslage

vor Ort. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Durchführung von Flügen
Alle Einzelheiten zur Durchführung des Fluges bestimmt der Pilot. Er behält sich das Recht vor den Startzeitpunkt

zu ändern, den Startplatz oder das Fluggelände zu wechseln, von der geplanten Flugroute oder Flugzeit abzuwei-
chen, oder das Flugvorhaben abzubrechen, falls es meteorologische, technische, rechtliche oder andere unvor-
hergesehenen Gründe erfordern oder ein zu großes Risiko für die beteiligten Personen oder Dritte darstellen.

Teilnahmebedingungen
Der Passagier versichert seelische und körperliche Gesundheit und von normal sportlicher und agiler Verfassung
zu sein, keine Einschränkungen des Laufapparats, keine Herz-Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen,
Nervenerkrankungen oder sonstige, auch chronische Erkrankungen zu haben, und sich den Belastungen eines
Tandemfluges gewachsen zu fühlen. Der Passagier bestätigt dass sein Körpergewicht zwischen min. 40 Kg und
max. 100 Kg liegt. Bei gesundheitlichen Einschränkungen ist der Passagier verpflichtet sich seine Flugtauglichkeit

vor der Teilnahme ärztlich bestätigen zu lassen und den Piloten darüber zu informieren. Der Passagier tritt auto-
matisch vom Vertrag zurück, wenn er unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss steht. Der Passagier

muss zum Gelingen eines sicheren Tandemfluges beitragen. Er ist verpflichtet den Anweisungen des Piloten bei
der Startvorbereitung, beim Start, während dem

Flug und bei der Landung unbedingt und sofort Folge zu leisten. Besonders während des Starts muss der Passa-
gier bis zum Abheben des Gleitschirms intensiv Laufen und darf die Laufbewegung erst nach Aufforderung des

Piloten einstellen. Der Passagier ist verpflichtet den Flug abzusagen wenn keine theoretische Starteinweisung
durch den Piloten erfolgt oder er diese gesamt oder in Teilen nicht verstanden hat. Dem Passagier ist dringend

empfohlen knöchelhohe und stabile Schuhe mit gutem Profil, sowie geeignete Kleidung (Wetter-/Windfest, Reiß-
fest, geeignet für Verschmutzung) zu tragen. Der Pilot stellt die für den Passagier notwendige Flugausrüstung

(Helm, Passagiergurtzeug) zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen darf der Passagier während des Fluges keine

Gegenstände mitführen. Ausnahmen sind nur nach persönlicher Absprache mit dem Piloten möglich. Zur Teilnah-
me von minderjährigen Passagieren werden die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten oder der/des ge-
setzlichen Vertreter/s benötigt.

Haftungsbedingungen
Der Passagier handelt auf eigene Gefahr. Er wird darauf hingewiesen, dass bei der Teilnahme ein erhöhtes Risiko
für Gesundheit, Leben und Eigentum entstehen kann. Auf dem Startplatz und dem Weg dorthin bewegt man sich

in alpinem Gelände mit allen dazugehörigen Gefahren. Jegliche Personen- oder Sachschäden welche sich wäh-
rend dem Transport/Weg zum Startplatz, bei den dortigen Einweisungen/Startvorbereitungen oder nach der Lan-
dung ereignen könnten, übernimmt der Pilot keine Haftung. Die Haftung des Piloten beginnt am Start mit dem

Verbinden des Passagiers mit dem Schirm-System und endet mit dem Lösen dieser Verbindung nach der Lan-
dung. Für jegliche Schäden am Passagier, an beteiligten Personen, Sachen oder Dritter welche durch einfache

Fahrlässigkeit des Passagiers oder durch dessen Nichtbefolgung von Anweisungen des Piloten entstehen, haftet

der Passagier. Die Haftung des Piloten ist hier ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von An-
spruchsgrund, Schadensursache und -hergang sowie Art und Höhe des Schadens. Er gilt für Unfallschäden und

sonstige Gesundheitsschäden, für Personen- und Sachschäden, für materielle und immaterielle Schäden sowie
für Folgeschäden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne

beim Piloten Rückgriff zu nehmen. Für Sachschäden oder Verlust an mitgeführtem Eigentum des Passagiers (Ge-
päckschäden) übernimmt der Pilot die gesetzliche Haftung entsprechend LuftVG § 47 bis max. 1.288 Rechnungs-
einheiten. Haftung besteht für jede Art von Forderung bis max. zur Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen oder

definierten Deckungssummen. Die Beförderung erfolgt unter Vorbehalt. Zuwiderhandlungen von Anweisungen des
Piloten, Nichterfüllung oder Falschinformation zu einem oder mehreren Vertragsbestandteilen kann zum Verlust

des Versicherungsschutzes und zur Gefährdung von Gesundheit und Sachen der beteiligten Personen sowie Drit-
ter führen. In diesen Fällen ist der Pilot berechtigt den Passagier von der Teilnahme auszuschließen. Damit er-
lischt der Anspruch auf die Leistung. Die Fluggebühr ist in voller Höhe fällig bzw. es besteht kein Anspruch auf

Erstattung.
Gesetzliche Haftung | LuftVG § 45 - Haftung für Personenschäden

1) Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, kör-
perlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstehenden

Schaden zu ersetzen. (2) In den Fällen des Absatzes 1 haftet der Luftfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu
einem Betrag von 128.821 Rechnungseinheiten, wenn 1. der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und
schuldhaftes Handeln oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen seiner
Leute verursacht wurde oder 2. der Schaden ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln
oder Unterlassen eines Dritten verursacht wurde. Der Höchstbetrag nach Satz 1 gilt auch für den Kapitalwert einer
als Schadensersatz zu leistenden Rente. (3) Übersteigen in den Fällen des Absatzes 1 die Entschädigungen, die

mehreren Ersatzberechtigten wegen der Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eines Fluggas-
tes zu leisten sind, insgesamt den Betrag von 128.821 Rechnungseinheiten und ist eine weitergehende Haftung

des Luftfrachtführers nach Absatz 2 ausgeschlossen, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem
Verhältnis, in welchem ihr Gesamtbetrag zu diesem Betrag steht.
Anwendbare Vorschriften, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Die Durchführung der Beförderungsleistung unterliegt deutschem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser

AGBB unwirksam sein oder werden, so hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit aller übrigen Bestim-
mungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen dann entsprechend angepasste Bestimmungen treten

welche der den unwirksamen am ehesten entsprechen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Unter-
nehmens.

​

Haftungsausschluss

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